Wegesicherungspflicht

Wegesicherungspflicht

Was bedeutet Wegesicherungspflicht/Verkehrssicherungspflicht?
Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass eine Person, die eine Gefahrenquelle schafft (etwa, indem sie ein Grundstück öffentlich zugänglich macht oder eine Bank baut), dafür verantwortlich ist, dass davon keine Gefahr für Andere ausgeht. Mehr Details hierzu im zugehörigen Lexikoneintrag.
(Oft auch Verkehrssicherungspflicht genannt) Offen gesagt ist Wegesicherungspflicht der Feind. Irgendwo wird sie sicherlich ihre Berechtigung haben, aber in der Praxis hat sie zumindest uns vor allem Schwierigkeiten bereitet. Wegesicherungspflicht bedeutet, dass der/die Besitzer*in (Eigentümer*in, Pächer*in, evtl. auch Mieter*in) eines Grundstücks oder Hauses rechtlich dafür verantwortlich ist, dass dort keine Gefahrenquellen für Dritte (also andere Nutzer*innen) vorhanden sind. Anders gesagt: sobald jemand sein Grundstück für Andere öffnet, ist die Person (bis zu einem gewissen Grad) haftbar, wenn sich jemand dort verletzt. Viele Eigentümer*innen reagieren darauf sehr simpel: Aus Angst vor rechtlichen Risiken sperren sie ihr Grundstück ab, so dass niemand es betreten oder nutzen darf. Manchmal entstehen so ökologisch wertvolle Brachen, oft auch nur ungenutzte, weil unnutzbare Brachen.
Im Namen aller Stadtmacher*innen: Verklagt bitte nicht automatisch Alles und Jede*n!
Wegesicherungspflicht ist eine gesetzliche Vorschrift, dementsprechend wenig Einfluss hat man darauf. Unser Umgang damit: Wenn eine*e Eigentümer*in nicht daran denkt - weist ihn/sie nicht darauf hin, weckt keine schlafenden Hunde, schafft keinen Anlass zu Sorgen. Baut/pflanzt so, dass daraus kein Risiko für andere entsteht. Nutzt euren gesunden Menschenverstand und lasst euch nicht von einer genialen Idee zu etwas Dummen hinreißen (es sei denn, sie ist wirklich, wirklich, wirklich gut - dann vielleicht). Verletzt euch nicht und im Namen aller Stadtmacher*innen: Verklagt bitte nicht automatisch Alles und Jede*n, wenn ihr euch auf einer umgenutzten Brache das Knie aufkratzt.   Wie ihr vermutlich gemerkt habt: Wir sind keine Jurist*innen. Wenn ihr mit eurem Projekt „hart am Wind segelt” bzw. in eine Grauzone kommt, holt euch echten juristischen Rat, das ist weniger teuer als man denkt. Auf unsere Aussage könnt ihr euch in jedem Fall nur bis zu einem gewissen, sehr kleinen Grad verlassen!   Weiterführende Links: Artikel zur Verkehrssicherungspflicht

Glossar der "Quartiersentwicklung von Innen“

erstellt im Auftrag des Wall & Space e.V. durch Freiraumgalerie - Kollektiv für Raumentwicklung.